Unser Haus hat einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen sowie eine Pflegesatzvereinbarung mit dem Sozialamt. Die Entgeltgestaltung ist abhängig von der Begutachtung und Einstufung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) in einen Pflegegrad. Unterschieden wird in Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5.
Das Entgelt für die Heimbewohner setzt sich zusammen aus dem Pflegesatz, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten. Der Pflegesatz deckt die pflegerische Versorgung des Pflegebedürftigen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden auch als „Hotelkomponente“ bezeichnet und decken die Miet- bzw. Verpflegungskosten. In den Investitionskosten sind Modernisierungs- und Anschaffungskosten enthalten.
Folgende Pflegesätze sind für unsere Einrichtung ermittelt worden:
Pflegesatz pro Tag |
Pflegegrad 1 31,15 € |
Pflegegrad 2 39,94 € |
Pflegegrad 3 56,12 € |
Pflegegrad 4 72,98 € |
Pflegegrad 5 80,54 € |
Unterkunft & Verpflegung pro Tag | 24,48 € | ||||
Investitionskosten pro Tag | 16,95 € | ||||
Gesamtkosten pro Tag | 72,58 € | 81,37 € | 97,55 € | 114,41 € | 121,97 € |
Umlage zum Ausbildungsfond | 49,28 € pro Monat | ||||
Gesamtkosten pro Monat | 2.257,16 € | 2.524,70 € | 3.016,70 € | 3.529,70 € | 3.759,70 € |
Pflegegeld von der Kasse | 125,00 € | 770,00 € | 1.262,00 € | 1.775,00 € | 2.005,00 € |
Monatlicher Eigenanteil | 2.132,16 € | 1.754,70 € | 1.754,70 € | 1.754,70 € |
1.754,70 € |
Zusätzlich ergibt sich für Sie die Möglichkeit, Leistungen des Sozialhilfeträgers zu beantragen (z. B. Pflegewohngeld und ggf. Übernahme der ungedeckten Heimkosten). Für die ungedeckten Heimkosten wird die Rente sowie das Vermögen des Pflegebedürftigen eingesetzt (abzgl. eines Schonvermögens sowie eines monatlichen Selbstbehaltes).
Während eines persönlichen Gespräches unterstützen wir Sie selbstverständlich auch im Umgang mit Behörden, Pflegekassen, Krankenkassen und der Beantragung von Hilfsmitteln.
Bei Fragen und Unklarheiten sprechen Sie mit uns. Wir sind für Sie da.
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